Mittwoch, 21. Oktober 2015

KNA: In Deutschland massenhaft unwürdiger Empfang der Kommunion

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion hat die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA) eine sachliche und genaue Erläuterung der Lehre der katholischen Kirche über Ehe und Sexualität veröffentlicht.

Ausdrücklich wird erklärt, dass Sexualität nach katholischer Auffassung nur in der Ehe praktiziert werden darf: „Nach katholischer Lehre ist Sex außerhalb der Ehe von Mann und Frau Sünde. Da die erste Ehe aus Sicht der Kirche unauflöslich ist, lebt jemand, der nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiratet und mit dem neuen Partner regelmäßig Geschlechtsverkehr hat, in permanentem Ehebruch. Wer nicht bereit ist, darauf in der neuen Verbindung zu verzichten, kann - anders als bei einem Seitensprung - keine sakramentale Vergebung finden, denn das Sakrament der Beichte setzt den Willen voraus, den Weg der Sünde zu verlassen. Es bleibt daher den dauerhaft in Ehebruch Lebenden verwehrt. Folglich sind sie auch nicht zur Kommunion zugelassen.“

Selten werden heutzutage in dieser Deutlichkeit Aspekte der katholischen Sexuallehre von den Kanzeln verkündet.

KNA weist auch auf eine Situation hin, die vor allem in Deutschland äußerst besorgniserregend ist: Der massenhafte unwürdige Empfang der heiligen Kommunion. 

„Im deutschsprachigen Raum beichten nur wenige Katholiken, aber fast alle Kirchgänger empfangen die Kommunion. Sie übertreten damit, oft geduldet von den Seelsorgern, die kirchlichen Regeln oder haben eine andere Auffassung von dem, was Sünde ist. Menschen in zweiter Zivilehe werden nicht selten von Priestern zur Kommunion zugelassen, da ihr Zustand nicht als sündhaft empfunden wird.“

Das fehlende Bewusstsein für die Sünde und damit verbunden der unwürdige – sakrilegische – Empfang der heiligen Kommunion gehören zu den größten Wunden der katholischen Kirche in Deutschland.

Im Apostolischen Schreiben „Reconciliatio et paenitentia“ (1984) sprach Papst Johannes Paul II. von einer regelrechten „Verdunkelung“ des Sündenbewusstseins: „Allzu viele Anzeichen deuten darauf hin, dass es in unserer Zeit tatsächlich eine solche Verdunkelung gibt, die um so beunruhigender ist, als dieses Gewissen, vom Konzil definiert als »die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen«, »eng an die Freiheit des Menschen gebunden ist... Deshalb ist das Gewissen die erste Grundlage der inneren Würde des Menschen und zugleich seiner Beziehung zu Gott«. Deshalb ist es unvermeidlich, dass in dieser Situation auch das Sendungsbewusstsein verdunkelt wird, welches eng mit dem moralischen Bewusstsein, mit der Suche nach der Wahrheit, mit dem Willen, die Freiheit verantwortlich zu gebrauchen, verbunden ist.“

Johannes Paul II. nannte mehrere Gründe für dieses bedauernswerte Phänomen. Besonders aktuell: „Das Sendungsbewusstsein schwindet auch leicht infolge einer Ethik, die sich aus einem gewissen Geschichtsrelativismus herleitet. Das geschieht auch durch eine Ethik, die die moralische Norm relativiert und ihren absoluten, unbedingten Wert leugnet und folglich bestreitet, dass es Akte geben könne, die in sich unerlaubt sind, unabhängig von den Umständen, unter denen der Handelnde sie setzt.“ 

Selbst hohe Prälaten sind davon betroffen. So treten manche auf der Familiensynode dafür ein, außereheliche und auch homosexuelle Partnerschaften moraltheologisch neu zu bewerten. Man solle diese „wilden Ehen“ positiv als Vorstufen der sakramentalen Ehe sehen.