Freitag, 26. Januar 2018

Verhängnisvolle Annäherung der Bischofskonferenz an Donum-Vitae

Mathias von Gersdorff

In einem Brief von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der (katholischen) deutschen Bischofskonferenz, wurde ein neuer Ton im Umgang mit dem Verein Donum Vitae angeschlagen.

Zur Erinnerung: Als die katholische Kirche aus dem staatlichen System Schwangerschaftskonfliktberatung ausstieg, gründeten Mitglieder des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“ im Jahr 1999 den Verein Donum Vitae, um Beratungen anzubieten, die nach wie vor den sogenannten „Beratungsschein“ ausstellten. Problematisch an diesem „Beratungsschein“ ist die Tatsache, dass sein Besitz die staatlich angeordnete Bedingung zur Durchführung einer straffreien Abtreibung bis zum dritten Monat darstellt.

Papst Johannes Paul II. ordnete den Ausstieg an, denn die katholische Kirche könne keine Beratungsscheine auszustellen, die eine Abtreibung ermöglichten. Die katholischen Beratungsstellen boten weiterhin Beratungen an, ohne aber den „Schein“ auszustellen. Daraufhin gründeten ZDK-Mitglieder Donum Vitae, um weiterhin am staatlichen Beratungssystem teilzunehmen. Sie weigerten sich also, der Weisung von Papst Johannes Paul II. und der Deutschen Bischofskonferenz zu folgen. Im Grunde war es ein Akt der Revolte seitens der katholischen Funktionäre. Die Bischofskonferenz erklärte, Donum Vitae hätte mit der katholischen Kirche nichts zu tun und distanzierte sich scharf davon.

Diesen Konflikt will nun die Bischofskonferenz durch ihren Vorsitzenden Kardinal Marx beenden und findet lobende Töne für Donum Vitae: „Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum Vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist. Ich stelle fest, dass es über die Jahre hinweg auch vielen Beraterinnen von Donum Vitae gelungen ist, zahlreichen Frauen bzw. Eltern Mut zu machen für ein Leben mit dem Kind, und dafür bestmögliche Hilfestellungen zu bieten. Dafür dürfen wir gemeinsam dankbar sein.“ Darüber hinaus sollen ehemalige Angestellte von Donum Vitae von nun an in bischöflich anerkannten Schwangerenberatungsstellen beschäftigt werden können.

Diese neue Form des Umganges der Bischofskonferenz mit diesem Beratungsverein ist mehr als bedauerlich. Aus verschiedenen Gründen:

ERSTENS: Der sog. Beratungsschein war nichts anderes als das vom Bundestag erfundene Instrument, in Deutschland die Fristenlösung einzuführen, ohne dabei das Verfassungsrecht zu verletzen. Eine „reine“ Fristenlösung wurde von Bundesverfassungsgesetz kassiert, die Pflichtberatung war das Feigenblatt, um die Fristenlösung praktikabel machen zu können. Die Gründer von Donum Vitae (und deren Eintritt in das Beratungssystem) haben sich mit der Liberalisierung zumindest abgefunden.

Das Lob von Kardinal Marx wirkt deshalb deplatziert, zumindest geschichtsvergessen.

ZWEITENS: Mit dem Ausstieg aus dem Beratungssystem setzten die katholischen Bischöfe ein starkes Signal in der Öffentlichkeit für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder. Sie sagten damit: An einem staatlich anerkannten System, der letztendlich unschuldiges Leben auslöscht, wollen wir uns nicht beteiligen.

In den neuesten Stellungnahmen wird aber der Eindruck vermittelt, man hätte es „so oder so“ handhaben können, was völlig abwegig ist.

Es gibt nämlich viele Beratungsstellen, die KEINEN Schein austeilen, eben, weil der Nutzen dieses Scheines AUSSCHLIESSLICH die straffreie Durchführung einer Abtreibung bedeutet. Diese Beratungsstellen haben auf erhebliche finanzielle Zuschüsse des Staates verzichten mussten, weil sie den Schein nicht mehr austeilten.

Aufgrund dieser finanziellen Anreize bezeichnete Erzbischof Johannes Dyba das empfangene Geld vom Staat als „Blutgeld“: Geld, das man bekommt, weil man ein Leben dem Tod preisgibt. Zudem bezeichnete er Donum vitae als "donum mortis": Geschenk des Todes.

Kardinal Marx scheint diesen geradezu makabren Zusammenhang zwischen Beratungsschein, Abtreibung und finanziellen Anreiz zu ignorieren.

DRITTENS: Nachdem Donum Vitae 20 Jahre lang die "Lizenz zum Töten“ (so wurde der Beratungsschein von Erzbischof Dyba bezeichnet) ausstellte, erhält dieser Verein praktisch eine Anerkennung für ein  - so scheint es  - ethisch einwandfreies Handeln. So kommentiert der Präsident des ZDKs, Prof. Dr. Thomas Sternberg, die oben zitierte Stelle des Briefs von Kardinal Marx: „Für diese zentrale Äußerung bin ich sehr dankbar. Sie anerkennt jene, die sich in der Schwangerschaftskonfliktberatung engagieren, in ihrem entschiedenen Einsatz für das Leben.“

Mit anderen Worten: Der Präsident des ZDKs ist der Auffassung, die Ausstellung von Beratungsscheinen, die nur dazu dienen, eine straffreie Abtreibung vorzunehmen, sei moralisch völlig unbedenklich.

Nun: gerade diese „Verdunkelung“ der katholischen Lehre über das ungeborene Leben zu verhindern war die Absicht von Johannes Paul II., als er den Ausstieg auf Betreiben des damaligen Kardinal Ratzinger anordnete. Das ZDK zeigt in keiner Weise, dass es seine Gesinnung hinsichtlich des staatlichen Beratungssystems geändert hat. ZdK-Vertreter empfinden den Brief von Kardinal Marx geradezu als eine Bestätigung, dass sie die ganze Zeit recht hatten und nicht Johannes Paul II. (sowie Bischöfe wie Erzbischof Johannes Dyba, später auch Kardinal Joachim Meisner, u.a.).

Dieser Sachverhalt betrifft in erster Linie katholische Gläubige, die unter keinen Umständen die Tötung ungeborenen Lebens akzeptieren dürfen. Doch darüber hinaus betrifft es alle Menschen, die Wert darauf legen, dass alle Menschen ein uneingeschränktes Recht auf Leben haben und dieses Recht auch verteidigt werden muss, auch, wenn der Staat auf seine Schutzfunktion verzichtet oder gar ungerechte Gesetze erlässt.